Nur systemrelevante Grenzgänger dürfen in den Landkreis Cham einreisen

Das Chamer Landratsamt informiert, dass ab sofort nur noch solche Grenzgänger aus Tschechien zur Arbeit in den Landkreis Cham kommen können, wenn sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben, einen gültigen negativen Corona-Test haben und sich nur auf direktem Weg von und zur Arbeit begeben.

Seit Sonntag, 14. Februar 2021, 0:00 Uhr, gelten an der deutsch-tschechischen Grenze verschärfte Einreiseregeln nach Deutschland mit Grenzkontrollen. Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien als Virusvarianten-Gebiet. Im Landkreis Cham wird die Einreise an allen vier Grenzübergängen von der Polizei kontrolliert. Einreisen nach Deutschland sind nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen mit strengen Auflagen möglich. Grenzgänger können nur dann einreisen, wenn sie systemrelevante Tätigkeiten in systemrelevanten Betrieben ausüben und die sonstigen Vorschriften erfüllen, wie die engmaschige Testung alle 48 Stunden und die strikte Pendlerquarantäne auf dem Weg von und zur Arbeit.

Maßstab für die Feststellung systemrelevanter Betriebe sind die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs (2020/C 102 I/03).  Darunter fallen zum Beispiel Tätigkeiten im Bereich der Gesundheit und der Pflege/Betreuung, der Infrastruktur und der Sicherheit, im Verkehrssektor und in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln.

Das Landratsamt Cham wird ab sofort die betroffenen Unternehmen ermitteln und anschließend für jeden einzelnen berechtigten Grenzgänger eine Bescheinigung seiner „Systemrelevanten Beschäftigung“ ausstellen. Diese Bescheinigung ist ab Mittwoch beim Grenzübertritt vorzuzeigen. Die Dauer der Maßnahme hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Bis zum Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr gilt eine Übergangsphase. In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können – ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.