«Bayern wird diesen bevorzugt für Impfungen von Beschäftigten in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung stellen, für die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt», sagte eine Ministeriumssprecherin. Dies entspreche einer Einigung der Bundesländer in der Gesundheitsministerkonferenz vom 22. Januar. Zu den erwarteten Größenordnungen der Impfstofflieferungen machte das Ministerium keine Angaben.
Für andere Impfwillige werde Novavax in einem zweiten Schritt zur Verfügung stehen, hieß es. Voraussetzung sei, dass der Bund den Novavax-Impfstoff in ausreichender Menge in die Regelversorgung gebe.