Nittenauer Jagdunfall : Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Jäger

Knapp ein Jahr nach einem tödlichen Jagdunglück in der Oberpfalz hat der Staatsanwalt für den angeklagten Jäger eine
Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Bei einer Drückjagd in einem Maisfeld bei Nittenau (Kreis Schwandorf) hatte er im vergangenen August ein vorbeifahrendes Auto getroffen und den Beifahrer getötet.

Vor dem Landgericht Amberg sagte der Ankläger am Mittwoch, die Jagd sei „an allen Ecken und Enden falsch oder unzureichend organisiert“ gewesen. Der Schuss des Jägers, der zunächst ein Wildschwein traf, sei in Richtung der B16 gerichtet gewesen. Das zeige ein erhebliches Maß an Fahrlässigkeit. Für den 46-jährigen Angeklagten spreche, dass er das Geschehen gestanden und seine Waffen freiwillig abgegeben habe. Zudem sei er reuig und nicht vorbestraft.