Neues Verfahren für Fischotter-Entnahme in der Oberpfalz

Eigentlich ist der Fischotter streng geschützt. Die Regierung der Oberpfalz hat vor zwei Jahren trotzdem erlaubt, dass einige Tiere gefangen werden. Sie wollte Teichwirte schützen, denen der Fischotter die Weiher leer frisst. Der Bund Naturschutz klagte gegen die Fangerlaubnis und bekam vor dem Verwaltungsgericht Regensburg Recht. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungs-gerichtshof eine Berufung gegen das Regensburger Urteil zugelassen. Der Fall muss komplett neu verhandelt werden.