Neue Zugangsregelung für das Landratsamt Kelheim

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erhalten Besucherinnen und Besucher des Landratsamts Kelheim im Donaupark 12, seinen Dienststellen in Kelheim (Hemauer Straße und Donaupark 13) und der Dienststelle in Mainburg ab 10. Januar nur noch Zutritt, sofern sie einen sogenannten 3G-Nachweis mit sich führen. Hierzu müssen sie dem Sicherheitsdienst einen gültigen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis in Bezug auf SARS-CoV-2 gemeinsam mit einem Ausweisdokument bei Eintritt in das jeweilige Gebäude vorzeigen.

Innerhalb des Landratsamtes und seiner Dienststellen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Hintergründe zu den aktuell gültigen Regelungen finden Interessierte auf der Homepage des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung:

·       www.buergerbeauftragter.bayern