Neue Regelungen bei der Kontaktpersonennachverfolgung

Pressemitteilung vom Landratsamt Regen:

Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Regen passen ab Mittwoch, 30. März, die Vorgehensweise an

Aufgrund der hohen Anzahl an geimpften Personen und überwiegend weniger schwerer Krankheitsverläufe durch die Variante Omikron hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Kontaktpersonenmanagement nochmals angepasst. „Dementsprechend wird auch die Kontaktnachverfolgung im Landkreis Regen verändert“, sagt Dr. Carolin Müller, die Leiterin des Gesundheitsamtes am Landratsamt Regen.

Künftig werden priorisiert diejenigen Kontaktpersonen ermittelt, „die in Einrichtungen leben oder arbeiten, wo Kontakt zu Menschen besteht, die ein hohes Risiko für schwere Verläufe von COVID-19 haben, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen.“ Kontaktpersonen im häuslichen Umfeld, die nicht hierunter fallen, werden künftig nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Dies bedeutet, dass prinzipiell ungeimpfte Kinder und Jugendliche weiterhin in Kindergärten oder Schule gehen können, auch wenn ein Elternteil oder Geschwisterkind an SARS-CoV-2 erkrankt ist. Kontaktpersonen Infizierter, die nicht in Zusammenhang mit den bereits genannten vulnerablen Einrichtungen stehen, sollen jedoch freiwillig eine Kontaktreduktion und ein sorgfältiges Selbstmonitoring durchführen, sprich sich möglichst täglich selbst testen. „Falls Krankheitszeichen auftreten, sollte unverzüglich eine Selbstisolation und Testung erfolgen sowie gegebenenfalls eine ärztliche Abklärung“, so Dr. Müller weiter. Die Amtsärztin appelliert hier an „ein eigenverantwortliches Handeln.“