Neue Familien-Impftage für Kinder ab 5 Jahren

Die Nachfrage für die Familien-Impftage vom 17. bis 19. Dezember im JvFG Cham war sehr hoch. Die Impfkapazitäten wurden bereits nach einem Tag erweitert, doch auch diese Termine waren schnell ausgebucht. Daher bietet der Landkreis Cham weitere Familien-Impftage in den Impfzentren an:

·         Dienstag, 21.12.2021, 9:00 – 17:00 Uhr im Impfzentrum Roding, mit Zweitimpfung am 11.01.2022

·         Dienstag, 28.12.2021, 9:00 – 17:00 Uhr in den Impfzentren Roding und Bad Kötzting, mit Zweitimpfung am 18.01.2022

Dort erhalten Kinder ab 5 Jahren in Begleitung der Erziehungsberechtigten ihre Impfung. Selbstverständlich können sich an diesem Tag auch ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene impfen lassen. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten den Impfstoff von Biontech in der Kinderdosierung, Personen von 12 bis unter 30 Jahren und Schwangere werden mit Biontech in normaler Dosierung geimpft, alle Personen ab 30 Jahren erhalten den Impfstoff von Moderna.

Die Anmeldung läuft wieder vorzugsweise per Mail an sonderimpftag@lra.landkreis-cham.de oder telefonisch über 09971/78-992 (erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr). Zur Anmeldung werden folgende Informationen benötigt:

·         Vollständiger Name, Vornamen und Geburtsdatum des Kindes

·         Adresse und Telefon-/Handynummer der Eltern, die tagsüber erreichbar ist

·         Gewünschter Termin und Ort

Zur konkreten Terminvereinbarung werden die angemeldeten Personen telefonisch oder per Mail kontaktiert.

Zum Impftermin werden folgende Dokumente benötigt:

·         Ausweisdokument/Gesundheitskarte

·         Impfpass (falls vorhanden)

·         medizinische Befunde (falls vorhanden)

·         Zustimmung aller Erziehungsberechtigten (Aufklärungsmerkblatt und Einwilligungserklärung können auf der Webseite des Landratsamtes heruntergeladen werden)

·         Nachweise bei Einzelsorgerecht

·         Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine explizit bevollmächtigte Person

Wir bitten um Verständnis, dass zunächst nur Kinder aus dem Landkreis Cham berücksichtigt werden können.