Urteil gegen Neonazi-Plakatierer von Cham und Roding

Hängt die Grünen“ – so stand es vor der Bundestagswahl 2021 auf Plakaten in München zu lesen, aber auch in Cham und Roding, damals zum Entsetzen des Grünen-Kreisverbandes. Heute sind zwei Plakatierer von damals am Amtsgericht München u.a. wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Beide sind oder waren Mitglieder der rechtsextremen Splittergruppe „Der III.Weg.“ Ein 65 Jahre alter Mann muss ein Bußgeld zahlen, ein 42-Jähriger muss ein halbes Jahr ins Gefängnis, ohne Bewährung. Seine Anwälte wollen in Berufung gehen.