Mundschutzpflicht in Straubing bereits ab Donnerstag

Die Stadt Straubing wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung bereits ab Donnerstag, 23. April verpflichtet. Gelten soll die Pflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, beim Betreten von geöffneten Verkaufsstellen, beim Betreten von Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bzw. Ausliefern, beim Betreten der Betriebsräume von Handwerkern und Dienstleistern, beim Betreten überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren, beim Herantreten an Verkaufsstände von Märkten sowie bei Inanspruchnahme und Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,50 m nicht sichergestellt ist.

Ausdrücklich ausgenommen werden von dieser Regelung sollen der private Wohnbereich sowie das Bewegen im öffentlichen Raum von Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Ebenfalls ausgenommen werden sollen die Bewegung unter freiem Himmel, insbesondere beim Spazierengehen und Sport, sowie Kinder bis zum Schuleintritt. Details hierzu werden aktuell noch abgestimmt.

Eine bestimmte Zertifizierung der Maske ist nicht erforderlich. Selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Schals, Tücher oder Stoffzuschnitte aus anderen dichtgewebten Baumwollstoffen können somit ebenfalls verwendet werden. Weitere Details zu den Regelungen und Informationen, z.B. wie man sich selbst eine Maske anfertigen kann, werden zeitnah auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de bekanntgegeben. Die Stadt wird zudem einen ersten Anstoß geben, und in den nächsten Tagen einige Geschäfte und Einrichtungen mit einem Kontingent an Einmalmasken ausstatten.

Die Stadt Straubing hat sich zu einer früheren Einführung der heute vom Freistaat Bayern angekündigten Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes entschlossen. Grund hierfür ist die Höhe der Fallzahlen im Gebiet der Stadt Straubing und insbesondere die aktuelle 7-Tage-Inzidenz, die die Dynamik der Entwicklung dokumentiert. „Wir beginnen jetzt mit einer Phase schrittweiser Lockerungen. Gerade deshalb ist besondere Sensibilität gefordert. Natürlich ist diese neue Vorschrift ein weiterer Eingriff. Dennoch halte ich das verhältnismäßig milde Mittel eines verpflichtenden Mund- und Nasenschutzes für geeignet, Erfolge bei der Eindämmung der Virusausbreitung zu erzielen. Daher bitte ich die Bevölkerung ausdrücklich um Verständnis für diese Maßnahme“, so Oberbürgermeister Markus Pannermayr.

Die Möglichkeit zum vorzeitigen Erlass der Allgemeinverfügung wurde vorab intensiv mit dem Freistaat Bayern abgestimmt, so die Stadt Straubing.