Von Donnerstag an gilt in Mecklenburg-Vorpommern nun nur noch der sogenannte Basisschutz, den das Bundesinfektionsschutzgesetz vorsieht. Das sei die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, wenn vulnerable Gruppen gefährdet seien. Nach Dreses Worten müssen zudem ungeimpfte Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen auch weiterhin einen Negativtest vorlegen.
Der Landtag hatte am 24. März ganz Mecklenburg-Vorpommern bis zum 27. April zum Corona-Hotspot erklärt. Das erlaubte es der Landesregierung, die damals geltenden Corona-Beschränkungen aufrechtzuerhalten. Der Nordosten hatte damals Sieben-Tage-Inzidenzen von über 2.000. Inzwischen sind sie unter 800 gesunken.