Die Auseinandersetzung um die Maskenpflicht an Schulen hat am Amtsgericht Miesbach zu einer ungewöhnlichen juristischen Wendung geführt. Wie an anderen Amtsgerichten waren auch in Miesbach zuletzt mehrere Schreiben auf Grundlage eines bundesweit unter Gegnern der Corona-Maßnahme verbreiteten Online-Formulars eingegangen, nach denen zum Schutz der Kinder ein Tragen von Masken in Schulen zu untersagen sei.
Das Miesbacher Gericht reagierte darauf nun mit einer Pressemitteilung: Das Schreiben entspreche einem Online-Vordruck, mit dem angeblich ohne großen Aufwand oder Kosten im Wege der gerichtlichen Amtsermittlung die Maskenpflicht durch die Familiengerichte beendet werden könne, teilte das Gericht mit. Es schloss schließlich: «Nach Auffassung der zuständigen Familienrichter des Amtsgerichts Miesbach, die sich intensiv mit dem Sachverhalt beschäftigt haben, geht diese Ansicht vollkommen fehl.»
Postwendend flatterte dem Gericht ein Befangenheitsantrag in Haus. Der Anwalt Josef Hingerl, der selbst rund ein halbes Dutzend Anträge zum Thema eingereicht hatte, wertete die Aussage in der Mitteilung als Hinweis, dass die Richter nicht mehr frei seien in ihrer Entscheidung. Er lehnte deshalb den künftigen Richter wegen Befangenheit ab – obwohl dieser namentlich noch gar nicht feststand. «Ein Richter darf nicht von vorne herein sagen: Kommts nicht zu mir, ihr bekommt ohnehin nicht recht», argumentiert Hingerl. Er sieht gar einen «Verfassungsverstoß».
Der Miesbacher Gerichtssprecher Manfred Thür hingegen betont: «Individuelle Anträge werden wir neu entscheiden.» Es gehe um das stets gleichlautende Schreiben. «Wir haben das geprüft und keinen Anlass gesehen, diesen Anregungen eine Folge zu geben», sagte der Richter. «Unsere Intention war auch, die Eltern darauf hinzuweisen, dass durchaus ein Kostenrisiko besteht.» In der Regel falle ein niedriger zweistelliger Betrag an. «Wenn Beweis erhoben wird, kann es teuer werden.»
Auch an anderen Amtsgerichten gingen Schreiben nach der Internet-Vorlage ein, die durch das Tragen der Masken eine drohende Gefährdung der körperlichen wie seelischen Gesundheit postuliert. Beim Amtsgericht München etwa lägen 18 Anträge dieser Art vor – bisher seien alle abgelehnt worden, sagte Sprecher Klaus-Peter Jüngst. Die betreffenden Familienrichter hätten nicht ansatzweise eine Kindeswohlgefährdung gesehen, die ein Einschreiten des Gerichts rechtfertigen würde, hieß es beim Gericht.
Ein Familiengericht in Weilheim hatte hingegen ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. Es handele sich um einen Einzelfall, betonten Gericht und Kultusministerium. Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Thüringer Bildungsministerium meldete daraufhin «gravierende verfahrensrechtliche Zweifel» an der Entscheidung an.
Nicht nur Familiengerichte, sondern auch Verwaltungsgerichte mussten sich mit dem Thema Maskenpflicht an Schulen befassen. Am Freitag etwa lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg Eilanträge dagegen ab.