Lockdown-Betroffene haben wenig Aussicht auf Entschädigung

Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen – aber der Bundesgerichtshof (BGH) macht Betroffenen wenig Hoffnung auf staatliche Entschädigung. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe bezweifeln, dass die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsregelungen für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind. Das wurde am Donnerstag in der Verhandlung eines Musterfalls aus Brandenburg deutlich. Das Urteil wird am 17. März verkündet. (Az. III ZR 79/21)

Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann sagte aber bereits, es gehe hier möglicherweise generell nicht um Staatshaftung, sondern um eine sozialstaatliche Frage. Der Fall habe sehr grundsätzliche Bedeutung. Bundesweit gebe es eine sehr große Zahl ähnlicher Gerichtsverfahren.

Um die Ausbreitung des neuen Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben mit drastischen Maßnahmen heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste schließen, Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.