Wegen der Schließung in der Corona-Zeit kann ein Heidelberger Hotel von seiner Versicherung Geld beanspruchen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Ein Versicherer wollte nicht zahlen, weil die Betriebsschließungsversicherung aus seiner Sicht die pandemiebedingte Schließung nicht umfasste. Nach Ansicht des OLG kann eine solche Versicherung aber auch wegen des Lockdowns gelten. Entscheidend sei, ob die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Krankheiten ausreichend klar und verständlich geregelt ist.
Im Heidelberger Fall (Az.: 12 U 4/21) muss der Versicherer nun 60 000 Euro zahlen, weil ein Corona-Ausschluss nicht erkennbar gewesen sei. Das OLG stellte klar, dass der Versicherungsschutz sich nicht auf behördliche Einzelfallanordnungen für Infektionen im Betrieb beschränkt, sondern auch den Lockdown durch Verordnung der Landesregierung umfasst. Es ließ die Revision zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.