Landratsamt Cham: Wer will Jugendschöffe werden?

Das Amt für Jugend und Familie Cham beim Landratsamt Cham ist beauftragt, dem Amtsgericht Cham geeignete Personen für die Ausübung des Amts als Jugendschöffe bei der Jugendkammer des Landgerichts Regensburg sowie beim Jugendschöffengericht Cham vorzuschlagen. Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cham. Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe sind bei der Wohnsitzgemeinde bis 10. Januar 2023 einzureichen.

Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Cham wohnen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind, können nicht berufen werden.