Das Landgericht Regensburg hat heute ein Urteil veröffentlicht, das aufhorchen lässt. Es hat die Schmerzensgeld-Klage eines ehemaligen Domspatzen abgewiesen. Der Mann war in den 90-iger Jahren in der Domspatzen-Vorschule sexuell, körperlich und geistig missbraucht worden. Dafür wollte der Kläger vom Bistum 400.000 Euro haben. Das Landgericht hat die Klage aus zwei Gründen abgeschmettert: Erstens sind die Taten verjährt, der Ex-Domspatz hatte offenbar zu spät Klage erhoben. Zweitens hat sich das Bistum auf Nichtwissen berufen. Und es bezweifelt, dass die psychischen Probleme des Klägers auf den Missbrauch zurückzuführen sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg einlegen.
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Landgericht weist Schmerzensgeld-Klage von Ex-Domspatz ab