Landgericht Regensburg fällt Urteil gegen jungen Straubinger

Im Prozess um einen jungen Straubinger ist am Landgericht Regensburg das Urteil gefallen. Der 26-Jährige muss nicht dauerhaft in die Psychiatrie. Stattdessen hat das Gericht die Strafe zur Bewährung ausgesetzt: Er muss sich fünf Jahre lang der Weisung eines Bewährungshelfers unterziehen. In der Zeit darf er weder Betäubungsmittel noch Alkohol konsumieren und regelmäßig Tests machen. Zudem wird ihm für ein Jahr und drei Monate der Führerschein entzogen. Der 26-Jährige war letztes Jahr mehrfach im Rausch gegen Polizisten oder Sicherheitsmitarbeiter tätlich geworden. Er hatte sie verletzt und versucht, einem Polizisten seine Waffe abzunehmen. Er gilt als schuldunfähig.