Lamer Luchstötung nur „Jägerlatein“ ?

Es war nur „Jägerlatein“ und Angeberei: So hat heute der Anwalt eines Jägers am Landgericht Regensburg seinen Mandanten verteidigt. Der ist wegen Luchstötung angeklagt. In dem Berufungsverfahren will der Jäger aus dem Lamer Winkel einen Freispruch erreichen, er betonte heute, dass er keinen Luchs getötet hat, sondern sich damit nur wichtig machen wollte. Das Urteil könnte noch diese Woche fallen.