Kurs halten: Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern

Die Omikron-Variante des Coronavirus lässt die Infektionszahlen in die Höhe schnellen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen wollen zunächst an den aktuellen Maßnahmen festhalten – und sehen eine „realistische Chance“, dass Deutschland gut durch die Omikron-Welle kommt.

CORONA-MASSNAHMEN: Die bestehenden Auflagen gelten vorerst grundsätzlich weiter. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen sollte, sollen Verschärfungen kommen. Für den Zeitpunkt, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann, stellt die Runde Erleichterungen in Aussicht.

GROSSVERANSTALTUNGEN: Bis zum 9. Februar wollen die Länder eine einheitliche Regelung für Großveranstaltungen vereinbaren.

IMPFUNGEN: Bund und Länder wollen ihre Impfkampagne verstärken und rufen die Bürger zur Impfung auf. Ab Ende Februar soll der neue Novavax -Impfstoff zur Verfügung stehen.

TESTS: Wegen Engpässen bei den zuverlässigeren PCR-Tests soll es Priorisierungen geben. Bund und Länder verweisen auf einen Beschluss der Gesundheitsminister, wonach besonders gefährdete Menschen und deren Betreuer und Behandler Vorrang haben sollen, also etwa Bewohner und Personal von Pflegeheimen. Die bestehenden Regeln sollen entsprechend angepasst werden, zudem will man sich um mehr Kapazitäten für PCR-Tests bemühen.

ISOLATION: Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen, die an Covid-19 erkranken, sollen ihre Isolation künftig sieben Tage nach Nachweis der Infektion mit einem zertifizierten negativen Schnelltest beenden können – vorausgesetzt, sie hatten seit 48 Stunden keine Symptome mehr. Ohne Test endet die Isolation nach zehn Tagen. Bisher war dafür ein PCR-Test erforderlich
– doch die sind nun knapp. Damit gelten die gleichen Regeln wie für
die allgemeine Bevölkerung.

GENESENEN- UND IMPFSTATUS: Änderungen an den Vorgaben für den Status als Geimpfter oder Genesener sollen rechtzeitig vor Inkrafttreten angekündigt werden.

KONTAKTNACHVERFOLGUNG: Angesichts beschränkter Kapazitäten soll die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten priorisiert werden. Dazu sollen neue Regelungen erarbeitet werden. Betroffene werden gebeten, Kontaktpersonen selbst zu informieren.

IMPFQUOTEN IN EINRICHTUNGEN: Die Länder wollen Daten zur Impfquote von Beschäftigten und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen erheben.

KRITISCHE INFRASTRUKTUR: Energieversorgung, die Versorgung mit Lebensmitteln und die übrigen Bereiche der kritischen Infrastruktur sollen weiter überwacht werden, um auf hohe Infektionszahlen bei Beschäftigten rasch reagieren zu können.

DIGITALISIERUNG: Die Digitalisierung im Gesundheitssektor soll weiter vorangetrieben und die Corona-Warn-App sowie die Impfpass-App CovPass weiterentwickelt werden.

CORONA-HILFEN FÜR FIRMEN UND ARBEITNEHMER: Die Corona-Wirtschaftshilfen und die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld gelten derzeit bis zum 31. März. Dazu will die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen einen Vorschlag machen.

WIE ES WEITER GEHT: Spätestens am 16. Februar will die Ministerpräsidentenkonferenz erneut beraten. (dpa)