Kunden ohne Testkontrolle Einlass in Zwieseler Geschäft gewährt

In einem Geschäft in Zwiesel konnten Kunden ohne Kontrolle, ob diese im Besitz eines negativen Corona-Tests sind, am Montag (12.04.) die Verkaufsräume betreten. Dies wurde der Polizei aus der Bevölkerung mitgeteilt und bestätigte sich vor Ort.  Da es sich bei dem Geschäft nicht um einen Handelsbetrieb gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung handelte, wurde der Betreiber ausdrücklich auf die Erfordernis der Kontrolle dieser Tests aufgrund der derzeitigen 7 Tages-Indzidenz hingewiesen. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wird ebenfalls erstellt. (Polizeimeldung)