Kritik an ÖPNV in Niederbayern und der Oberpfalz

Jahr für Jahr beantragen Hunderte Minderjährige in Bayern Sondergenehmigungen für einen Führerschein. Eigentlich muss man für die Fahrerlaubnis der Klasse B, die für ein Auto nötig ist, mindestens 18 Jahre alt sein, beim sogenannten begleiteten Fahren sind es 17 Jahre. Doch das Bundesrecht erlaubt nach Angaben des Innenministeriums in München Ausnahmen, wenn beim Antragsteller „außergewöhnliche, von der Situation Gleichaltriger wesentlich abweichende Umstände vorliegen, die für ihn eine unzumutbare Härte darstellen“. Das können zum Beispiel die Entfernung und Dauer der Fahrten zur Schule oder Ausbildungsstätte im Vergleich zu Fahrten im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr sein.

So beantragten im vergangenen Jahr 1897 Minderjährige im Freistaat eine Ausnahmegenehmigung, die in 1124 Fällen auch erteilt wurde. Das entspricht wie in den Vorjahren rund 60 Prozent, wie aus Zahlen des Innenministeriums hervorgeht. 2017 und 2016 lag die Zahl der Anträge mit 2001 beziehungsweise 2248 über dem Wert aus dem vergangenen Jahr.

Dabei ist auffällig, dass in Oberbayern, Oberfranken, Unterfranken und Schwaben mehr Sondergenehmigungen versagt als erteilt werden. Am deutlichsten ist der Unterschied dabei im Regierungsbezirk Oberfranken, wo 2018 nur 21 Anträge genehmigt, 122 aber abgelehnt wurden. In Niederbayern, Mittelfranken und der Oberpfalz wiederum ist die Zahl der Erteilungen größer als die der Ablehnungen – am deutlichsten im Regierungsbezirk Oberpfalz mit 311 zu 28.

Für die SPD im Landtag ist das ein Beleg dafür, dass der ÖPNV in manchen ländlichen Gebieten in katastrophalem Zustand sei. „In Niederbayern gab es im Jahr 2018 sage und schreibe 379 Sondergenehmigungen – in Oberbayern mit fast viermal so viel Einwohnern nur 35“, erklärte die verkehrspolitische Sprecherin Inge Aures. Spitzenreiter sei der mittelfränkische Landkreis Ansbach mit 153 erteilten Sondergenehmigungen im vergangenen Jahr. „Die Staatsregierung behauptet, dass sie ihr Bestes gibt, den öffentlichen Verkehr auf dem Land auszubauen. Die Zahlen der Führerschein-Sondergenehmigungen sprechen eine andere Sprache.“

Es brauche ein ÖPNV-Angebot auch auf dem Land, das diesen Namen verdiene, so Aures weiter. „Wir fordern für jeden Ort ab 1000 Einwohner eine Ein-Stunden-Taktung etwa für einen Bus oder zumindest ein Ruftaxi.“ Die bisherige Praxis sei höchst ungerecht: „Was ist mit den Azubis, die sich kein eigenes Auto leisten können? Oder aus was für Gründen auch immer die Genehmigung für die vorzeitige Fahrerlaubnis versagt bekommen? Der Freistaat ist in der Pflicht, die Kommunen auf dem Land bei der Verkehrsplanung zu unterstützen.“

Nach Angaben des Verkehrsministeriums hat der Freistaat im vergangenen Jahr rund 249 Millionen Euro in den ÖPNV investiert. In den zehn Jahren davor waren es je um die 180 Millionen Euro gewesen. Ressortchef Hans Reichhart (CSU) sagte am Mittwoch: „Es ist schade, dass die SPD den Freistaat weiterhin schlechtredet.“ Der Freistaat stärke die Mobilität im ländlichen Raum massiv. So sollen ab Dezember zur engeren Taktung etwa rund eine Millionen Zugkilometer pro Jahr zusätzlich angeboten werden. „Da es nicht die eine Lösung für den ländlichen Raum gibt, fördern wir gleichzeitig flexible Bedienformen wie beispielsweise Rufbusse“, sagte der Minister. Heuer hätten hier bayernweit 40 Projekte insgesamt fünf Millionen Euro bekommen.

Bei den Sondergenehmigungen achten die Fahrerlaubnisbehörden neben der Entfernung zur Schule oder zum Ausbildungsplatz den Angaben zufolge auch auf das besondere Unfallrisiko junger Fahranfänger sowie die Bedeutung der körperlichen und geistigen Reife für das Führen von Kraftfahrzeugen. „Neben den Interessen und Belangen des Antragstellers sind auch die Interessen und Belange Gleichaltriger, der anderen Verkehrsteilnehmer und der Allgemeinheit zu bedenken“, heißt es in der Stellungnahme des Innenministeriums. Auch sei der Umfang der Ausnahmegenehmigung so zu wählen, dass nur die unzumutbare Härte im Einzelfall beseitigt oder gemindert wird. Beispielsweise gilt sie dann nur für Fahrten zwischen Ausbildungsstätte und Wohnort. (dpa)