Kritik an Entwurf für künftige Corona-Rechtsgrundlage

Der Entwurf der Bundesregierung für die neue Corona-Rechtsgrundlage ab 20. März ist nach Ansicht von Experten ebenso wie von Landespolitikern unzureichend. „Es regiert das Prinzip Hoffnung“, sagte der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der vereinbarte Basisschutz sei zwar besser als nichts. Aber: „Die Politik hat weitergehende, sinnvolle Maßnahmen erfolgreich zerredet.“ Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch für ungenügend, um den Schutz aller vulnerablen Gruppen zu gewährleisten, etwa bei Pflegebedürftigen, die zuhause und nicht in Heimen leben. Auch mehrere Bundesländer hatten die Pläne kritisiert.

Geregelt wird in dem Entwurf, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. März wie vereinbart alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Möglich sein sollen dann noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Wenn sich vor Ort die Corona-Lage zuspitzt, sollen dort einige schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) – aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat.