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Krankenhausampel springt in Bayern auf Gelb, in Regensburg auf Rot

Das bayerische Kabinett hat in dieser Woche neue Regelungen beschlossen, um die steigenden Corona-Zahlen einzudämmen. Das betrifft insbesondere die Krankenhausampel, für die nun neue Grenzwerte gelten: Wenn mindestens 450 Corona-Patienten bayernweit auf einer Intensivstation liegen, springt die Ampel auf Gelb. Bei mindestens 600 Corona-Patienten auf Intensivstationen springt die Ampel auf Rot. Außerdem kann die Ampel auch lokal in Städten oder Landkreisen auf Rot springen, wenn sich dort ein Hotspot gebildet hat: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 300 und einer Intensivbettenbelegung von mindestens 80 Prozent ist das der Fall. 

Für die Werte werden die Zahlen des DIVI-Intensivregisters herangezogen. An diesem Samstag liegt die Zahl der Corona-Patienten auf bayerischen Intensivstationen bei 545. Das bedeutet: Die Krankenhausampel springt bayernweit auf Gelb. Da die Inzidenz in der Stadt Regensburg bei über 300 liegt (Stand Samstag: 373) und die Intensivbetten zu über 80 Prozent belegt sind, gilt hier nun die Warnstufe Rot.

Das bedeuten die Warnstufen

Stufe Gelb:

Die FFP2-Maskenpflicht wird wieder eingeführt, etwa im ÖPNV und im Einzelhandel. Medizinische Masken sind also nicht mehr zugelassen. Außerdem neu: Wo zuvor 3G galt, gilt nun 3Gplus - als Test ist also nur noch ein PCR-Test zugelassen. Wo zuvor bereits 3Gplus galt, gilt nun 2G. Zutritt haben also nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Das gilt etwa für Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe. Ausnahmen gibt es für Universitäten und Ausbildungseinrichtungen; hier gilt weiterhin 3G.

Stufe Rot:

Neben den Maßnahmen, die bei Stufe Gelb gelten, gibt es bei der Ampelstufe Rot weitere Regelungen: Statt 3G-Regelungen soll dann auf 2G umgestellt werden. Ausnahmen gelten für die Gastronomie und für körpernahe Dienstleistungen - hier soll dann 3Gplus gelten. Für den Friseur- oder Restaurantbesuch wäre also ein Impf- bzw. Genesungsnachweis oder ein PCR-Test notwendig. Außerdem gilt am Arbeitsplatz dann die 3G-Regel für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern.