Klage von Kelheimer Fischerverein gegen Wasserentnahme abgewiesen

Zwei Spargel- und Erdbeerhöfe aus Abensberg-Sandharlanden dürfen bei Trockenheit weiterhin ihre Pflanzen mit Donauwasser gießen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat jetzt die Klage eines Mitglieds der Fischereigenossenschaft Kelheim abgewiesen. Das Gericht sah keine Rechte des Klägers durch die Wasserentnahme aus dem Fluss verletzt, das haben auch Fachbehörden bestätigt. Der Kläger hatte argumentiert, dass die Spargel- und Erdbeerhöfe erstens zu viel Wasser aus dem Fluss entnehmen und zweitens dabei auch viele Jungfische mitabsaugen und damit das Ökosystem schädigen.