Klage gegen Fischotter-Fangen in der Oberpfalz

Die Regierung der Oberpfalz hat zum Schutz von Teichwirten erlaubt, dass einzelne Fischotter gefangen und andernorts wieder ausgesetzt werden. Alternativ soll man sie an Wildparks abgeben. Gegen diese Maßnahmen hat jetzt der Bund Naturschutz beim Verwaltungsgericht Regensburg geklagt. Die Begründung liegt noch nicht vor, die Regierung soll dem Gericht aber die Akten zu den Fischotter-Maßnahmen herausgeben. Sie sind auf Fischzuchtbetriebe in den Landkreisen Cham, Schwandorf und Tirschenreuth beschränkt, oberpfalzweit dürfen laut Regierung nur sechs Otter gefangen werden.