Das Verwaltungsgericht Regensburg hat einen Gebührenbescheid der Stadt für einen sogenannten Escort-Service kassiert. Vom Betreiber hatte die Stadt-verwaltung 6.500 Euro verlangt. Wer in Regensburg ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, braucht die städtische Erlaubnis. Dafür berechnet sie auch Gebühren. Die waren in dem Fall aber zu hoch. Das Verwaltungsgericht regte einen Vergleich an, beide Parteien einigten sich schließlich auf 2.000 Euro.
Klage gegen die Stadt Regensburg