© Hans-Christian Wagner

Keine Wiedereröffnung des romantischen Weihnachtsmarktes auf Schloss Thurn und Taxis in diesem Jahr 2021

„Heute am späten Vormittag wurde unseren Anwälten vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof per Telefax mitgeteilt, dass unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt wurde“, so Peter Kittel, Veranstalter des Romantischen Weihnachtsmarktes auf Schloss Thurn und Taxis. „Spätestens jetzt sehen wir keine realistische Chance mehr, den Markt in diesem Jahr noch einmal öffnen zu dürfen.“ Größte Sorge hat der Gründer und Inhaber des Veranstaltungsservice Regensburg um seine Standbetreiber und Marktbeschicker, die – wenn überhaupt – nur mit geringen Überbrückungshilfen zu rechnen hätten.

Nach dem gestrigen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, das „keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ bestätigt hat, war mit der heutigen Nachricht aus München fast zu rechnen. „Wir müssen jetzt davon ausgehen, dass die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung über den 15. Dezember hinaus verlängert wird“, so Kittel, „und die Grundlage für den Markt somit entzogen ist“. „Es wäre wünschenswert gewesen, dass der plötzliche Elan der Politik zur Pandemiebekämpfung schon vor Monaten an den Tag gelegt worden wäre“, ergänzt Kittel, „dann wäre unser Land heute nicht in der Situation, in der es sich befindet.“

„Wir bauen ab“, lautet nun die harte Konsequenz für das Team des Veranstalters und die rund 120 Beschicker des Marktes. Die Sorge des Veranstalters gilt vornehmlich den Standbetreiberinnen und Standbetreibern, die große Hoffnung in den mit 300.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr sehr beliebten Markt gelegt hatten. Jetzt sind sie gezwungen, um ihre Existenz zum kämpfen. „Die Politik wird sich auch daran messen lassen müssen, wie umfassend die versprochenen Entschädigungen letztendlich tatsächlich ausfallen werden“, so Kittel.