Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten verlängert. Die Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November verlängert. Neu gilt ab 10. September eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und Impfmöglichkeiten zu informieren sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.
Kabinett verlängert Corona-Arbeitsschutzverordnung