Juristen halten Impfpflicht für vereinbar mit Grundgesetz

Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus wäre nach Ansicht des Staatsrechtlers Ulrich Battis vom Grundgesetz gedeckt. „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar- und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagte derRechtswissenschaftler von der Berliner Humboldt-Universität der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag). Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.

„Die Bürger vorbeugend gegen Corona zu impfen ist durch Artikel 2 des Grundgesetzes gedeckt, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt“, sagte Battis. „Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten.“ Auf die Frage, wann eine solche Impfpflicht kommen sollte, sagte der Jurist: „Möglichst schnell. Die Impfpflicht kann gegen die vierte Welle nichts mehr ausrichten, dafür ist es zu spät. Aber sie kann gegen eine künftige fünfte Welle helfen.“

Der Bielefelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer hält eine Impfpflicht ebenfalls für „grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar“. „Es kommt auf die guten Gründe und dann auf die Verhältnismäßigkeit an. Grundsätzlich gilt: Die Freiheit der Einzelnen endet da, wo Freiheit und Gesundheit anderer in Gefahr sind – das ist hier der Fall, wenn die Impfkampagne nicht gelingt“, sagte Mayer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). Denkbar seien für Impfverweigerer etwa ein Bußgeld oder gesetzliche Regelungen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes.

Eine allgemeine Impfpflicht sollte auch aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß mahnte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag) jedoch, die Debatte müsse „sehr verantwortlich gesamtgesellschaftlich und koordiniert anhand wissenschaftlicher Fakten geführt werden“. Die neue Regierung solle einen „Pandemiestab“ einrichten, um mit den wesentlichen Akteuren kontinuierlich alle Maßnahmen abzustimmen. (dpa)