Jurist: Impfpflicht für alle wäre verfassungsgemäß

Der Potsdamer Rechtswissenschaftler Thorsten Ingo Schmidt hält eine mögliche allgemeine Impfpflicht für vereinbar mit dem Grundgesetz. „Unter dem Gesichtspunkt des Fremdschutzes und des Schutzes des Gesundheitswesens vor Überlastung wäre eine Impfpflicht zu rechtfertigen“, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam der Deutschen Presse-Agentur. „Das gilt unter der Voraussetzung, dass es genug Impfstoff gibt, der Impfstoff wirksam ist und die Nebenwirkungen für den Einzelnen hinnehmbar sind.“ Er verwies darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Impfpflicht gegen Pocken 1959 als verfassungsgemäß eingestuft hat.

Der voraussichtlich künftige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will eine Impfpflicht einführen, die auf Einrichtungen bezogen ist etwa für Beschäftigte in der Altenpflege und in Kliniken. Er hat auch angekündigt, dass im Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht ohne Fraktionsdisziplin abgestimmt werden soll. Eine solche Pflicht ist allerdings umstritten. Die Brandenburger AfD hat beispielsweise mit einer Mahnwache dagegen und gegen die Corona-Beschränkungen protestiert.

Eine allgemeine Impfpflicht würde nach Ansicht des Potsdamer Rechtswissenschaftlers in die körperliche Unversehrtheit, das Selbstbestimmungsrecht und möglicherweise auch in die Religionsfreiheit eingreifen. „Sie kann deshalb nur zum Schutz höchstrangiger Güter gerechtfertigt sein“, sagte er. Das seien der Selbstschutz von Geimpften, der Schutz weiterer Personen und die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens.

Ein Selbstschutz als alleiniger Rechtfertigungsgrund reicht nach Einschätzung des Juristen nicht für eine Impfpflicht aus. „Der Schutz Dritter hängt davon ab, wie infektiös Geimpfte noch sind“, sagte er. „Eine Impfung ist jedoch zumindest geeignet, ein Infektionsrisiko für andere zu vermeiden.“ Dazu zählten auch Kinder, die sich nicht impfen lassen könnten, sowie Pflegebedürftige. Mit Blick auf die Belastung der Krankenhäuser sagte er, ein Patient mit einer Covid-19-Erkrankung nehme anderen Patienten im Krankenhaus, die andere schwere Erkrankungen hätten, möglicherweise einen Platz weg.