Infrage kämen höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengeldes, so der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz. Die beiden letztgenannten Möglichkeiten sind schon im Sozialgesetzbuch geregelt, nämlich bei Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Schönheits-Operationen, Tattoos oder Piercings. Eine ähnliche Regelung gilt laut Gesetz, sollte sich der Versicherte die Krankheit vorsätzlich zugezogen haben.
Holetschek für Malus-Regelung bei Verstoß gegen Impfpflicht