Haftstrafe im Kindermord-Prozess am Regensburger Landgericht

Eine 25 Jahre alte Frau ist vor dem Landgericht Regensburg für den gewaltsamen Tod ihres Neugeborenen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Michael Hammer legte ihr am Freitag fahrlässige Tötung zur Last. Im Laufe des Prozesses seien viele Fragen ungeklärt geblieben, etwa, wie genau das am ersten Weihnachtsfeiertag 2020 geborene Kind starb.

Kernproblem sei die Frage: «Können wir sicher ausschließen, dass die Angeklagte annahm, dass das Kind tot ist?», sagte der Vorsitzende Richter. Dies hatte die Frau direkt nach der Entbindung angegeben. Angesichts widersprüchlicher und immer neuer Angaben während der Ermittlungen und gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen attestierte ihr Hammer eine «mangelnde Wahrheitsliebe» und stellte klar: «Wir glauben ihr nicht.» Letzte Zweifel hätten sich aber nicht mit Sicherheit ausräumen lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Totschlag vorgeworfen und eine sechsjährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidiger plädierten auf fahrlässige Tötung und eine Bewährungsstrafe. Ursprünglich war die Frau wegen Mordes angeklagt.

Die Babyleiche war am ersten Weihnachtsfeiertag in einer Mülltonne entdeckt worden. Laut Obduktion hatte das Mädchen nach der Geburt mindestens eine halbe Stunde oder eine Stunde gelebt. Es starb durch Ersticken oder Unterkühlung oder durch eine Kombination aus beidem.