Gottesdienste in Ostbayern wieder erlaubt

Gläubige mit Mundschutz, Sitzreihen mit rot-weißen Flatterbändern abgesperrt und am Eingang ein Desinfektionsmittel-Spender: Mit gerade mal 40 Gästen und großen Lücken in den Bänken haben Katholiken in der St.-Laurentius-Kirche in Eschenbach in der Oberpfalz (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) am Montag kurz nach Mitternacht einen Gottesdienst gefeiert – zusammen.

Stadtpfarrer Thomas Jeschner hatte die Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen genutzt, die seit Montag in Bayern wieder öffentliche Gottesdienste erlauben, und als einer der ersten im Freistaat schon für 0.05 Uhr zu einem Gottesdienst geladen. Eigentlich ist in der im 15. Jahrhundert erbauten Pfarrkiche nach seinen Angaben Platz für 300 Menschen. Wegen der Hygieneregeln war mit 40 Besuchern jedoch das nun erlaubte Limit erreicht. Dennoch sagte der Dekan anschließend: «Es war wunderbar.» Einzige größere Herausforderung sei die Kommunionsspendung gewesen: «Das ist der Punkt, der am kniffeligsten ist nach diesen neuen Regeln.»

Wochenlang hatten Kirchen und Gläubige auf die – analoge – Zusammenkunft zu Gottesdiensten verzichten müssen. Schon bevor die bayerische Staatsregierung zum 21. März Ausgangsbeschränkungen auferlegte, hatten viele Kirchen Gottesdienste abgesagt oder das zumindest empfohlen. Besonders schmerzhaft war für viele Christen, dass auch die Osterfeierlichkeiten davon betroffen waren. Im Gegenzug dazu boomten Kirchenformate in Fernsehen, Radio und Internet. Auch kleinere Gemeinden übertrugen ihre Feiern kurzerhand digital.

Nun dürfen die Gläubigen also wieder zusammenkommen. Aber es gelten strenge Auflagen: Die Diözese Regensburg hat wie auch andere Bistümer Anweisungen zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften erlassen. Pflicht sind Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand von zwei Metern zu Menschen, die nicht im selben Hausstand leben. Es soll genau kontrolliert werden, dass nicht zu viele zum Gottesdienst kommen – etwa durch Anmeldung oder Teilnahmekarten. Die Liturgie darf maximal eine Stunde dauern. Chorgesang ist tabu, weil da besonders viele Partikel ausgestoßen werden könnten. Und für die Kollekte sollen Körbchen aufgestellt werden, die ohne Berührung nutzbar sind.

Wie heikel und umstritten das Thema war, zeigte unter anderem ein Eilantrag eines Münchner Anwalts vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er hatte gegen das sogenannte Gottesdienstverbot geklagt, weil er als Katholik das Osterfest auch in Corona-Zeiten mit einem Gottesdienst feiern wollte. Das Verbot verletze ihn in seiner Religionsfreiheit. Das Gericht folgte der Argumentation aber nicht wegen der Ansteckungsgefahr.

Vergangene Woche nun hatte die Staatsregierung für alle Glaubensgemeinschaften grünes Licht gegeben: Seit Montag sind Gottesdienste, Freitagsgebete und dergleichen unter Auflagen erlaubt. Staatliche Kontrollen oder Bußgelder in den Kirchen solle es nicht geben, hatte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) bei Verkündung der Lockerungen gesagt. «Ich glaube nicht, dass der Staat hier die Kirchen kontrollieren wird, das würde ich für unangemessen halten.»

Wie wichtig die Entscheidung für die Gläubigen ist, machte der katholische Theologe Veit Neumann vom Bistum Regensburg deutlich: «Kirchliche Gemeinschaft ist ohne Eucharistiefeier undenkbar. Es ist genau die Kommunion, die die Gemeinschaft überhaupt erst stiftet.»

Dass der Startschuss für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste ausgerechnet in Eschenbach in der Oberpfalz gefallen ist, überrascht wenig. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, der als einer der konservativsten deutschen Bischöfe gilt und in dessen Bistum die 4100-Einwohner-Stadt liegt, hatte schon Mitte April auf Lockerungen gedrängt: Die Kirche habe «große Opfer gebracht und zuletzt an Ostern schmerzhaft auf vieles verzichtet».

Und auch der Eschenbacher Dekan Jeschner spielte wohl eine Rolle. Er sagte von sich selbst, er sei für außergewöhnliche Aktionen zu haben. Denn Gottesdienste um Mitternacht sind eigentlich etwas Besonderes: Man kennt sie eher von hohen Feiertagen im Christentum wie der Osternacht auf Ostersonntag oder der Christmette in der Nacht auf den ersten Weihnachtstag. Das lässt erahnen, welche Bedeutung manch Christ dem wieder erlaubten gemeinsamen Gottesdienst beimisst.

Doch die Lockerungen sind längst kein Freibrief. Der Vorsitzende der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hatte schon zu hohe Erwartungen gedämpft: «Man muss sich klar sein, dass der Gottesdienst nicht der gleiche sein wird wie vor der Krise.» Im Erzbistum Bamberg wird es einem Sprecher zufolge erst ab 10. Mai öffentliche Gottesdienste geben. «Die Zeit bis dahin wird genutzt, um die notwendigen Schutzkonzepte vorzubereiten und umzusetzen.» Und die Erzdiözese München und Freising kündigte schon alle Prozessionen zu Fronleichnam (11. Juni) ab, die sonst viele Teilnehmer und Zuschauer locken.

Wie heikel und umstritten das Thema war, zeigte unter anderem ein Eilantrag eines Münchner Anwalts vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er hatte gegen das sogenannte Gottesdienstverbot geklagt, weil er als Katholik das Osterfest auch in Corona-Zeiten mit einem Gottesdienst feiern wollte. Das Verbot verletze ihn in seiner Religionsfreiheit. Wegen der Ansteckungsgefahr folgte das Gericht der Argumentation aber nicht.

Bild: Blick in den Dom mit einer der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus