Gesundheitsministerin Drese verteidigt Hotspot-Regelung für Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin (dpa-AFX) – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hat die Corona-Hotspot-Regelung für das gesamte Bundesland verteidigt. „Das haben wir genau abgewogen und uns jeden einzelnen Landkreis angesehen. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern leider momentan eine sehr hohe Inzidenz“, sagte sie am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Gleichzeitig gebe es in den Krankenhäusern – sowohl auf den Normal- als auch auf den Intensivstationen – viele Patientinnen und Patienten. „Dazu kommt ein hoher Personalausfall durch selbst erkranktes Personal.“ Die Corona-Inzidenz lag für Mecklenburg-Vorpommern am Montag bei 2280,5 nachgewiesenen Infektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen. Damit hat das Land die bundesweit höchste Inzidenz.

Drese wünscht sich bei der Hotspot-Entscheidung mehr Rückendeckung von Bund dafür, dass die Länder das Bundesinfektionsschutzgesetz nun regional auslegen. Eine bundeseinheitliche Regelung sei zwar wünschenswert, das Warten darauf aber derzeit aus ihrer Sicht nicht möglich. „Es ist einfach nicht die Zeit zu warten bei den Zahlen, die wir im Moment auch bei Neuansteckungen haben.“

Es sei in Mecklenburg-Vorpommern durchaus möglich, die Hotspot-Regelung schon vor Ende April für einige Landkreise aufzuheben, sagte Drese weiter. „Aber es gehört dazu, dass wir den Peak der Infektionen sehen. Dass also die Infektionszahlen abnehmen und auch die Krankenhäuser wieder weniger Patienten aufnehmen. Im Moment kommen jeden Tag neue dazu.“

Mecklenburg-Vorpommern hatte sich bereits in der vergangenen Woche landesweit bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant es. Andere Länder sehen derzeit keine rechtliche Handhabe für eine Hotspot-Regelung. Die Union kritisiert die neue bundesweite Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen scharf, aber auch die großen Kommunalverbände äußerten Bedenken. Den Ländern sind von Sonntag an nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Sie können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das jeweilige Landesparlament eine kritische Lage feststellt.