Gesundheitsämter sehen sich mit Kontrolle der Impfpflicht überfordert

Die Gesundheitsämter sehen sich nicht in der Lage, die zum 15. März in Kraft tretende Corona-Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen angemessen zu kontrollieren. Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps vom Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag). „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können.“

Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder vor einer Infektion genesen sind – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschieht. Diese müssen dann jeden Einzelfall unter die Lupe nehmen.

„Es ist grundsätzlich ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen. Das bedeutet, dass es einer Prüfung jedes Einzelfalls bedarf“, erläutert Bruns-Philipps. Die Beschäftigten dürfen damit zunächst einmal weiterarbeiten. Das Gesundheitsamt entscheide „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem „Business Insider“.