Gericht weist erste Zivilklagen von Corona-Erkrankten aus Ischgl ab

Das Landgericht Wien hat die ersten Schadenersatzklagen von deutschen Corona-Erkrankten aus Ischgl gegen die Republik Österreich abgewiesen. Das Epidemiegesetz würde nur die allgemeine Volksgesundheit, nicht aber auch konkrete Personen schützen, urteilte das Zivilgericht. Der Republik sei in den «hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten», hieß es in dem Urteil weiter. Insgesamt sind aktuell etwa 50 Klagen anhängig. Der Verbraucherschutzverein, der die Interessen der Kläger vertritt, sprach in einer ersten Reaktion von einem Justizskandal.