In der Corona-Pandemie aus dem Ausland zurückgeholte Touristen müssen sich an den Kosten der staatlich organisierten Charter-Rückflüge beteiligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. Die Bundesregierung durfte demnach von den Reisenden einen Teil der Kosten zurückverlangen. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. „Die Rückholaktion war erforderlich, um den Menschen zu helfen“, sagte die Richterin. Die von den Reisenden verlangten Pauschalsummen für die Flüge seien zulässig und auch nicht zu hoch gewesen. Die Urteile in den beiden verhandelten Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Berufungen wurden zugelassen.