Die Schließung von Schulen ist nach Auffassung von Bayerns höchstem Verwaltungsgericht angesichts der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie derzeit angemessen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Freitag den Eilantrag einer Familie ab, die Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Die Familie hatte ihren Antrag damit begründet, dass die Schließung von Schulen das Grundrecht der Kinder auf Bildung und Persönlichkeitsentwicklung verletze. Zudem stelle sie gerade für Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen eine unzumutbare Belastung dar.
Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat argumentierte hingegen, die Annahme des Freistaats, dass Schulkinder nicht unerheblich zum Infektionsgeschehen beitrügen, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Sie entspreche der Einschätzung des Bundesgesetzgebers im Infektionsschutzgesetz. Auch Zahlen der Kultusministerkonferenz belegten die Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus unter Schülern und Lehrkräften.
Hygienekonzepte böten zwar einen gewissen Schutz, seien aber gerade bei Kindern und Jugendlichen nicht unbedingt geeignet, eine größere Zahl von Ansteckungen zu verhindern. Das Gericht erkannte an, dass der Ausfall des Präsenzunterrichts Belastungen für Kinder, Familien und insbesondere Alleinerziehende bringe und für Kinder aus finanziell schwächeren Familien zu besonderen Härten führen könne. Allerdings sei die Maßnahme befristet. Zudem gebe es Homeschooling und Notbetreuung.