Gericht kippt Corona-Ausgangsbeschränkungen in Sachsen

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zwei in Sachsens aktueller Corona-Schutzverordnung enthaltene Ausgangsbeschränkungen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das geht aus einem OVG-Beschluss hervor. Konkret geht es um die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr sowie die Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung im Freien. Relevanz hat die Entscheidung kaum noch, da die Beschränkungen in der ab kommenden Montag geltenden neuen Corona-Schutzverordnung nicht mehr enthalten sein sollen.