Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat viele Corona-Beschränkungen im Einzelhandel für NRW außer Kraft gesetzt. Ab sofort gelte im gesamten Einzelhandel keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr und auch das Erfordernis der Terminbuchung entfalle, teilte ein Sprecher des Gerichts in Münster mit. Die Beschränkungen verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, so das Gericht.
Gericht hebt viele Beschränkungen für Einzelhandel in NRW auf