Gericht erkennt Corona-Infektion von Polizisten als Dienstunfall an

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Covid-19-Infektion eines Polizeibeamten als Dienstunfall eingestuft. Wie der Sprecher des Gerichts, Wolfgang Miller, am Freitag betonte, handele es sich aber um eine Einzelfallentscheidung.

Der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte die Entscheidung. Bislang seien die von rund 100 von Polizeibeamtinnen und – beamten gestellten Dienstunfallanträge im Freistaat immer abgelehnt worden.

Der betroffene Neu-Ulmer Polizist war mit Kollegen bei einem Sportlehrgang bei der Bereitschaftspolizei im oberbayerischen Eichstätt. Nach diesem Lehrgang seien bei 19 von 21 Teilnehmern Corona-Infektionen festgestellt worden, erklärte Miller. Es habe dann von mehreren Teilnehmern Klagen auf Feststellung eines Dienstunfalls gegeben. Diese wurden aber an verschiedenen Gerichten verhandelt.

Bei Dienstunfällen steht Beamten eine spezielle Unfallfürsorge zu. Um eine Anerkennung zu erhalten, müssen die Polizisten im Fall von Corona allerdings nachweisen, dass sie sich im Dienst und nicht privat angesteckt haben. Dies ist für die Beamten häufig schwierig.