Geldstrafe im Regensburger Parteispenden-Prozess gefordert

Im Prozess um Parteispenden im Regensburger Kommunalwahlkampf 2014 hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten früheren CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl eine Geldstrafe gefordert. Der Anklagevertreter legte dem 48-Jährigen Beihilfe zur Steuerhinterziehung – insgesamt 21 Fälle, verteilt auf drei Tathandlungen – sowie zwei uneidliche Falschaussagen zur Last. Der Staatsanwalt plädierte auf 420 Tagessätze zu je 100 Euro.

Aus Sicht des Anklägers war Schlegl eine der Hauptfiguren in dem Parteispendenskandal. Er habe von den Verschleierungen bei den Spenden gewusst und die Konsequenzen im steuerlichen Bereich erkannt. Der Angeklagte habe sich damit um seines Vorteiles Willen abgefunden gehabt – schließlich habe er Oberbürgermeister werden wollen und zudem 10 500 Euro für private Zwecke abgezweigt.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete der Staatsanwalt unter anderem, dass die Taten lange zurückliegen und sich der 48-Jährige aus der Politik zurückgezogen habe, deswegen keine Wiederholungsgefahr bestehe. Allerdings habe es kein Schuldeingeständnis gegeben. Zudem habe Schlegl mehrere Personen in die Strafbarkeit hineingezogen. Die Taten dürfe man nicht verharmlosen, das Vorgehen sei auf verschiedene Weise «kriminellst».

Das Plädoyer der Verteidigung stand am Dienstag noch aus. Das Urteil könnte am 11. Mai fallen.