Geldstrafe für Jäger aus Lohberg wegen Luchs-Wilderei

Richter und Staatsanwältin hatten keine Zweifel: Ein Jäger aus Lohberg hat einen streng geschützten Luchs in
eine Falle gelockt und erschossen. Für dieses Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz muss er nun eine Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zahlen. Naturschutzverbände sehen in dem Urteil des Amtsgerichtes Cham ein wichtiges Signal für den Schutz bedrohter Arten. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Wilderei kein Kavaliersdelikt ist“, sagte Diana Pretzell vom WWF. Das hatte zuvor auch die Staatsanwältin betont.

Zeugen hatten den Angeklagten schwer belastet. Ihnen habe der 54-Jährige von seinen Wildereien berichtet, sagten sie. Vor Gericht bestritt der Jäger am Donnerstag die Tat und sagte, die zwei Meter lange Falle habe sein Vater für Füchse aufgestellt. Das glaubte das Gericht nicht. Die Falle sei für Füchse zu groß, und der Vater habe zum fraglichen Zeitpunkt beinamputiert im Rollstuhl gesessen.

Etwa 130 erwachsene Luchse leben dem Bund Naturschutz (BN) zufolge in Deutschland. Ein großer Teil davon ist im Grenzgebiet der Nationalparke Bayerischer Wald/Böhmerwald angesiedelt. In den vergangenen Jahren gab es dort immer wieder Fälle von Wilderei. Der Fund von abgetrennten Luchs-Pfoten in der Region sorgte 2015 für Empörung und Schlagzeilen. Mehrere Umweltverbände erstatteten Anzeige, im Zuge der Ermittlungen geriet auch der nun verurteilte Jäger ins Visier der Fahnder. Eine Verbindung des Mannes zu den abgetrennten Pfoten konnte nicht hergestellt werden.

Angeklagt wurde er, weil er zwischen 2014 und 2016 mindestens zweimal die Lebendfalle in seinem Revier scharf gestellt und einen Luchs erschossen haben sollte. Detailliert schilderten die beiden Zeugen, wie der Jäger ihnen von Luchs-Tötungen berichtete. Die Männer hatten sich als Jagdgäste in einer Ferienwohnung der Familie des Jägers
einquartiert, um – so sagten sie ihm – auf Rotwild-Jagd zu gehen. Sie ließen sich das Revier zeigen und sprachen den Mann auf
Luchs-Tötungen an.

Nach und nach soll ihnen der Jäger gezeigt haben, wo und wie er Luchse erlegte, erklärte ihnen die Mechanik der Falle, ließ die beiden Männer Fotos machen. Er habe ihnen Tipps gegeben, wie man Luchse anlocken könne – etwa mit einem überfahrenen und mit Aspirin gespickten Reh – und welches Gift sich nur schwer nachweisen lasse.
Er habe ihnen erzählt, dass er auch schon einen Wolf geschossen und in einem Fischteich einen Fischotter erlegt habe: Indem er ein Plastikrohr mit nach innen gerichteten Stacheln präparierte, so dass der Fischotter zwar hinein-, aber nicht mehr herauskam und ertrank.

Während der Zeugenaussagen rutschte der Angeklagte unruhig auf seinem Stuhl herum. Ein Polizist schilderte, dass im Hof des Angeklagten in einer Vitrine ein Glas mit zwei Luchsohren und Luchskrallen gefunden worden sei. Gutachten hätten ergeben, dass in der Falle Reh-Haare sowie Knochenteile gefunden wurden – wohl als Köder für Luchse. Vor
der Falle seien drei Haare gefunden worden, die farblich zu einem Luchs passten, jedoch nicht eindeutig einem Luchs zugeordnet werden konnten. Schmauchspuren an der Falle stimmten den Gutachten nach mit
Waffen des Jägers überein.

All das ergebe, so der Richter, ein geschlossenes Bild. Er verurteilte den nach eigener Aussage verschuldeten Jäger zu einer
Geldstrafe von 3000 Euro – auch weil dieser zudem ein verbotenes Nachtsichtgerät besaß. Seinen Jagdschein musste der Mann abgeben.

Umweltverbände fordern vom Freistaat eine „Anti-Wilderei-Offensive“. Am Mittwoch hatten der Bayerische Jagdverband, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF Deutschland in Regensburg eine gemeinsame Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität unterzeichnet.

Wilderei gehöre zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen von bedrohten Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter, sagte WWF-Expertin Pretzell nach dem Urteil. „Es darf nicht sein, dass diese Tiere in Deutschland vergiftet, erschossen oder erschlagen werden und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.“ Andreas von Lindeiner vom LBV setzt zudem auf soziale Kontrolle, wenn Wilderer von Taten berichten. Die Menschen seien sensibilisiert. (dpa)