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Geisterfahrer von der B 85 muss wegen fahrlässiger Tötung in Haft

Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht Regensburg einen Geisterfahrer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er muss einen Alkohol-Entzug machen und darf zwei Jahre nicht ans Lenkrad. Vor einem Jahr war der 38-Jährige mit fast zwei Promille Alkohol im Blut in falscher Richtung auf der B 85 unterwegs. Bei Cham stieß er mit einem anderen Auto zusammen. Ein Insasse starb, drei wurden schwer verletzt. Bei ihnen hatte sich der Geisterfahrer heute vor Gericht entschuldigt.