Geflügelpest im Landkreis Cham nachgewiesen

Bei Wildvögeln im Landkreis Cham ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Landratsamt hat daher erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen angeordnet, die bis auf weiteres gelten. Alle Geflügelhalter sollen ihre Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten sichern, sie regelmäßig reinigen und desinfizieren und zusätzlich Schutzkleidung tragen. Darüber hinaus sind Märkte und Ausstellungen verboten. Funde von verendeten oder kranken Tieren sollen dem Veterinäramt Cham gemeldet werden.