Freistaat auf Entschädigung wegen Corona-Schließung verklagt

Muss der Freistaat Bayern wegen der Schließung von Sport- und Kultureinrichtungen in der Corona-Krise Schadenersatz zahlen? Diese Frage muss das Landgericht München I am Mittwoch beantworten. Dann entscheidet es über die Klagen des Betreibers einer Kartbahn sowie einer Film- und Musikproduktion. Sie verlangen Geld vom Staat, weil die sogenannten Corona-Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen nicht ausgleichen konnten.

Die Urteile könnten nach Gerichtsangaben Signalwirkung haben. Zwar geht es in den beiden Fällen um Streitwerte von nur 11.000 beziehungsweise 6.000 Euro. Sollten die Kläger aber Recht bekommen und die Urteile Bestand haben, könnten massive Zahlungsforderungen weiterer Kläger auf den Freistaat zukommen. Allein am Landgericht München I sind nach Angaben einer Sprecherin 15 weitere dieser Amtshaftungsverfahren in ganz ähnlichen Fällen anhängig.