Freispruch im Prozess um Geiselhöringer Wahlfälschung

Mit einem Freispruch ist der Prozess um Wahlfälschungsvorwürfe in der niederbayerischen Stadt Geiselhöring zu Ende gegangen. Angeklagt war ein Spargelbauer. Er hatte den Vorwurf zurückgewiesen, mit manipulierten Stimmen seiner Erntehelfer zugunsten seiner Ehefrau – die für den Stadtrat kandidierte – die Fälschung der Kommunalwahl 2014 initiiert zu haben. Es blieben offene Fragen und Unklarheiten zum Geschehen, sagte am Donnerstag der Vorsitzende Richter im Landgericht Regensburg. Deshalb greife der Grundsatz «in dubio pro reo» («im Zweifel für den Angeklagten»).

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Geldstrafe plädiert, die Verteidigung auf Freispruch.

Wegen der Wahlbetrugsvorwürfe gegen den Spargelbauer wurde die Wahl 2015 wiederholt. Nach Ansicht der Verteidigung ist die Kommune schuld, dass erneut gewählt werden musste. Sie habe es versäumt, die Wahlberechtigung der Saisonarbeiter zu überprüfen, und erkennbar nicht-wahlberechtigte Personen zur Wahl zugelassen.