Fischotter-Tötung in der Oberpfalz ist rechtswidrig

Der Freistaat darf in der Oberpfalz keine Fischotter töten lassen, selbst wenn sie den Teichwirten die Fische wegfressen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jetzt entschieden. Er bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Regensburg. Der Bund Naturschutz hatte gegen die sogenannte Entnahme von Fischottern geklagt. Eine Revision gegen das Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen, der Freistaat kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.