Wird lebenslange Haft verhängt und außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der Anklage zufolge soll der Deutsche die 57 und 69 Jahre alten Opfer vor dem Haus der Frau attackiert haben, als diese auf der Terrasse beim Grillen saßen. Er stach demnach erst auf den Mann, später auf die Frau ein und verletzte sie tödlich. Danach soll er die beiden blutüberströmten Körper teilweise entkleidet und in sexueller Pose übereinander gelegt haben, um die Toten zu demütigen. Eine Wildtier-Kamera zeichnete den Anfang der Attacke auf – die Frau soll von dem Angeklagten bereits vorher bedroht worden sein und Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben.
Unter anderem das nahm der Verteidiger zum Anlass, dem Mordvorwurf – der unter anderem Arglosigkeit der Opfer voraussetzt – zu widersprechen. «Wer sich ernsthaft mit dem Tod bedroht fühlt, ist nicht arglos», sagte er. Er plädierte auf Totschlag. Laut Staatsanwaltschaft waren Angeklagter und Getötete nur etwa zehn Monate zusammen gewesen, bevor sie sich trennte. Der Mann war erst kurz vor der Tat aus der Haft entlassen worden und danach tagelang mit dem Fahrrad auf der Flucht. Er wurde in Tschechien gefasst.