Erste Klage gegen Notbremse in Karlsruhe eingereicht

Noch bevor die Politik das neue Infektionsschutzgesetz überhaupt beschlossen hat, ist schon der erste Eilantrag dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Welche Erfolgsaussichten das haben kann, vermochte ein Sprecher in Karlsruhe am Donnerstag aber nicht zu sagen. Der Bundestag hat der Novellierung samt einer Bundes-Notbremse für Corona-Hotspots schon zugestimmt, der Bundesrat wollte am Donnerstag entscheiden. Er könnte Einspruch einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen. Danach muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, zuletzt muss es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien.