Ergebnis im Fall um Minijobber: Kein Geld bei coronabedingter Schließung

Minijobber bekommen bei einer coronabedingten Schließung ihres Arbeitgebers kein Geld von ihm. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Stattdessen müsse hier der Staat für Ausgleich sorgen. Zur Debatte stand, ob pandemiebedingte Geschäftsschließungen zum allgemeinen Betriebsrisiko gehören. Bei dem Verfahren handelt es sich um den ersten Corona-Streitfall, der vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde.